Die Vereinigung der Ehemaligen der Lindenhof Schule Bern ist ein Verein im Sinne von Art. 60 ff. des Zivilgesetzbuches. Die Pflichten und Rechte des Vereins sind - wie das juristisch vorgeschrieben ist - in den Statuten festgehalten. Die zurzeit immer noch rechtkräftigen, aber total überholten Statuten wurden am 3. Mai 1997 in Kraft gesetzt.
Seither hat sich im Lindenhof sehr viel
verändert, und der Vorstand hat bereits zweimal, an der HV 2012 und 2013, den
Mitgliedern eine überarbeitete Version der Vereinsstatuten zur Genehmigung
vorgelegt. Der andauernde Entwicklungsprozess verhinderte jedoch
bisher eine Inkraftsetzung der revidierten Statuten.
Nun ist die Neukonzeption abgeschlossen und der Entwurf wurde an der 72. HV 2014 genehmigt.
> Statuten 2014 (aktuelle Ausgabe)
Vereinigung
der Ehemaligen der Lindenhof Schule
p.A.
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